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ELTERNVEREIN WOZU?
Zusätzlich zu dem unverzichtbaren Individualrecht jedes Erziehungsberechtigten
ist es sinnvoll, ja sogar notwendig, zur Bewußtmachung und Durchsetzung
von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen, Interessenvertretungen,
also ELTERNVEREINE, an Schulen einzurichten.
Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft
der betreffenden Schule verschieden. Für den AHS-Bereich sind aus
der praktischen Tätigkeit der Elternvereine im wesentlichen zwei Hauptaufgabengebiete
zu erkennen.
Aufgaben des Elternvereins sind:
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Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen Bildung
der Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder zusammenhängenden
Fragen innerhalb der Schule; z.B. gegenüber SchulleiterInnen,
LehrerInnen und/oder Eltern.
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Die Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B.
gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.
Die Mittel zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben sind in den Statuten
festzuschreiben.
WICHTIG!
WICHTIG!
WICHTIG!
Die SchulleiterInnen haben die Errichtung und die Tätigkeit von
Elternvereinen zu fördern!
§63 Abs. 1 SchUG (Schulunterrichtsgesetz)
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