ELTERNVEREIN WOZU?




Zusätzlich zu dem unverzichtbaren Individualrecht jedes Erziehungsberechtigten ist es sinnvoll, ja sogar notwendig, zur Bewußtmachung und Durchsetzung von Anliegen und Forderungen, die alle Eltern betreffen, Interessenvertretungen, also ELTERNVEREINE, an Schulen einzurichten.

Die Aufgaben und Ziele der Elternvereine sind nach Schulart und Rechtsträgerschaft der betreffenden Schule verschieden. Für den AHS-Bereich sind aus der praktischen Tätigkeit der Elternvereine im wesentlichen zwei Hauptaufgabengebiete zu erkennen.

Aufgaben des Elternvereins sind:
 

  1. Die Wahrung der Elterninteressen hinsichtlich der schulischen  Bildung der Kinder und der mit dem Schulbesuch der Kinder  zusammenhängenden Fragen innerhalb der Schule; z.B.  gegenüber SchulleiterInnen, LehrerInnen und/oder Eltern.
  2. Die Wahrung der Eltern- bzw. Schulinteressen nach außen; z.B.  gegenüber Behörden und sonstigen Institutionen.
Die Mittel zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgaben sind in den Statuten festzuschreiben.


WICHTIG!                    WICHTIG!                    WICHTIG!

Die SchulleiterInnen haben die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen zu fördern!

§63 Abs. 1 SchUG (Schulunterrichtsgesetz)

Elternverein - wozu?